Kosten für Studium absetzbar
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Bisher war es so geregelt, dass persönliche Ausgaben bis 4000 € pro Kalenderjahr als Sonderausgaben vom Finanzamt anerkannt wurden.
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Juni 2009 steht fest, dass Ausgaben für ein Studium nach der Lehre als Werbungskosten abgesetzt werden können. Darunter fallen Ausgaben für Studiengebühren, Fahrtkosten, Fachliteratur und sonstige Arbeitsmittel. Hier werden auch kosten über 4000 € abgesetzt werden.
Studenten können diesen Betrag als Verlustvortrag feststellen und erhalten im späteren Berufsleben eine Steuervergünstigung. Für alle die bereits eine Steuererklärung abgegeben haben und vom Finanzamt nichts erstattet bekommen, können aufgrund dieses Urteils Einspruch einlegen, sofern der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist.
Wer noch keine Steuererklärung abgegeben hat, aber trotzdem erhebliche Studienkosten hatte, kann rückwirkend für die Jahre 2005-2008 eine Steuererklärung abgeben und die Kosten absetzten.
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